Gedenkrede von Hr. Lörcher


Wir wissen nicht viel von Francis Bioret, so lautete der Anfang unseres Ankündigungstextes zu der szenischen Lesung die vor zwei Jahren den Stein ins Rollen brachte und dazu führte, dass man sich in Langenau eingehender mit dem Mord an dem von der SS am 13. April 1945 erhängten französischen Zwangsarbeiter Francis Bioret beschäftigte.

Und dieser Satz stimmt nach wie vor, denn wir wissen nicht viel über diesen Menschen der vor 68 Jahren im Alter von 22 Jahren auf gewaltsame Weise auf dem Langenauer Marktplatz sein Leben verlor. Ja, am Anfang der Nachforschungen war noch nicht einmal klar, wie der junge Mann hieß, denn in einem Dokument, das in Langenau aufbewahrt wird, war der Nachnahme unleserlich geschrieben und so nahm man zunächst fälschlicherweise an, der Ermordete habe Francis Bicret geheißen. Aber auch später als ich ganze Aktenberge zu dem am Anfang der sechziger Jahre beendeten Prozess zum Fall Francis Bioret im Bundesarchiv aufstöberte, fand ich nur spärliche Angaben über diesen jungen Mann.

Es sind lediglich einzelne Fragmente erhalten, die über Ihn Auskunft geben. Er sei Einzelkind gewesen und von Beruf Friseur und habe zuletzt in Paris gewohnt. So habe es Ihm der Franzose im Gespräch selbst mitgeteilt, berichtete nach dem Krieg der Langenauer Schlossermeister Martin Botzenhardt, bei dem Francis Bioret Zwangsarbeit leisten musste. Des Weiteren habe Bioret den dunklen Teint und das Aussehen eines Südfranzosen besessen, sei körpergewand gewesen und habe oft Kunststücke vorgeführt, so der Schlossermeister.

Ein Lehrling Botzenhardts sagte in einem Verhör nach dem Krieg über Francis Bioret: „Der Franz war ein lustiger Gesell. Er konnte Kunststückchen vorführen, woraus ich schloss, dass er vielleicht Clown oder so etwas ähnliches gewesen ist. Wir kamen gut mit ihm aus.“

Was sagen diese Beschreibungen schon über Francis Bioret aus und stimmen Sie überhaupt?

Aus französischen Akten ist zu erfahren, dass Francis Bioret weder Artist, Clown noch Friseur war. Sondern, dass er vor seiner Deportation nach Deutschland als Arbeiter der Firma Chausson, die Autobusse herstellte, beschäftigt war. Er wohnte auch nicht in Paris, sondern in dem 10 Kilometer nördlich gelegenen Gennevilliers in der rue Basly. Am 11. März 1943 wurde er als Zwangsarbeiter nach Langenau verbracht. Alles was wir sonst noch wissen sind das Geburtsdatum, der 1. Mai 1922, der Geburtsort Versailles und das Sterbedatum der 13. April 1945 und der Sterbeort, der Langenauer Marktplatz.

Nun wissen wir zwar nicht viel über den Menschen Francis Bioret, doch wir wissen durch die Akten des Bundesarchivs sehr viel über die Umstände seiner Hinrichtung. Das Gericht, das die Schuld der Verantwortlichen zu untersuchen hatte, rekonstruierte die Vorgänge in Langenau des Aprils 1945.

Die Ergebnisse dieser Rekonstruktion der damaligen Ereignisse möchte ich ihnen nun näher bringen, indem ich aus dem damaligen Urteil zitieren werde:

In Langenau befanden sich in den letzten Kriegsjahren 30-35 französische Kriegsgefangene und einige dienstverpflichtete Zivilfranzosen, darunter der am 1.5.1922 geborene ledige Francis Raymond Bioret. Dieser, von Beruf Friseur, arbeitete seit 1942 oder 1943 mit 2-3 Landsleuten bei dem Schlossermeister Martin Botzenhardt. Im März 1945, wenige Wochen vor dem Einmarsch der Amerikaner, war Bioret von seinem Arbeitgeber beauftragt worden, mit einem Zweiräderkarren

zu einem Nachbarbetrieb zu fahren. Da er übermäßig lange nicht zurückkehrte, folgte ihm Botzenhardt nach und sah, wie Bioret auf der Deichsel eines Wagens sass, eine Pfeife stopfte und sich mit anderen Arbeitern unterhielt. Botzenhardt wies Bioret zur Weiterarbeit an und geriet, als dieser nicht sofort reagierte, in heftige Erregung. Er schlug mit einem Besenstiel und, als dieser zerbrach, mit einem Gummischlauch heftig auf Bioret ein. Bioret wehrte sich nicht, liess sich aber am folgenden Tage krank schreiben, worauf ihn Botzenhardt entlies. Wenige Tage später, Ende März 1945, schimpfte Bioret gegenüber dem Lehrling Eberhardt auf den Meister und äusserte sinngemäß: “Wenn die Amerikaner kommen, dann ich Botzenhardt totschlagen.“

Der Lehrling teilte die Äusserung dem Gesellen Junginger mit, der den Meister Botzenhardt verständigte. Botzenhardt nahm die Drohung nicht leicht und wandte sich an den damaligen Ortsgruppenleiter Röder. Er wünschte entweder eine Schusswaffe zur evtl. Verteidigung oder die Verbringung des Bioret in ein Lager nach Ulm. Röder nahm die Drohung weniger ernst, zumal die französischen Kriegsgefangenen und die Zivilarbeiter bisher in der Gemeinde in keiner Weise aufsässig waren, und unternahm nichts. Als er eine oder zwei Wochen später auf der Strasse von Botzenhardt erneut angesprochen wurde, unterrichtete er am Vormittag des 13.4.1945 den Angeklagten, dem er zufällig begegnete, über den Vorfall. Röder ging davon aus, dass die SS am besten den Abtransport des Bioret übernehmen könnte.

Der Angeklagte hatte, wie er wusste, als stellvertretender Kommandeur des Genesenden-Bataillons weder mit Kriegsgefangenen noch mit den französischen Zivilarbeitern etwas zu tun. Er hielt sich aber nach dem Bericht des Ortsgruppenleiters auf Grund seiner tatsächlichen Machtstellung in Langenau für berufen, in diesem Falle eigenmächtig einzuschreiten. Er befahl dem Hauptschahfrührer Dürr und einem Unterscharführer, den Franzosen auf das Dienstzimmer des Bataillons zu verbringen und lies auch Botzenhardt, den Lehrling Eberhardt und den Gesellen Junginger auf 18 oder 19 Uhr laden.

Der Angeklagte gab den Vorfall auch dem bis zum Mittag anwesenden Dr. Borst bekannt, der dazu äusserte:“Wenn das so ist, wird der Franzose aufgehängt.“ wobei er möglicherweise hinzufügte “an diesem Ast“ und auf einen Baum neben der Turnhalle zeigte. Der Angeklagte fühlte sich durch diese Äusserung des Dr. Borst, den er als Vorgesetzten betrachten konnte, in seinem Vorgehen bestärkt und verfolgte nun mit Eifer die Angelegenheit. Bei der ab 18 oder 19 Uhr auf dem Dienstzimmer des SS-Genesenden-Bataillons durchgeführten Vernehmung bestritt Bioret, die ihm vorgeworfene Äusserung gemacht zu haben, jedoch bestätigte der Lehrling Eberhardt die erfolgte Drohung. Als Botzenhardt während der Vernehmung erkannte, dass sich der Angeklagte in die Sache hineinsteigerte und eine schwere Bestrafung im Sinn hatte, erklärte er, dass ihm eine Bestrafung des Bioret fernläge und es genüge, wenn dieser von Langenau wegkomme. Botzenhardt sagte weiter zum Angeklagten, dass der Franzose wie jeder andere junge Mann eine Mutter habe, die mit Bangen auf ihn warte. Der Angeklagte schrie Botzenhardt entgegen: “Hier muss ein Exempel statuiert werden, die Kerle müssen wissen, dass wir da sind. Hier haben sie gar nichts zu melden, entweder werden Sie oder der Franzose erschossen.“ Den mit der Fertigung der Niederschrift über die Vernehmung beauftragten Hauptscharführer Dürr drängte der Angeklagte wiederholt, er solle nicht so viel schreiben. Als Dürr hörte, dass der Franzose gehängt werden sollte, fragte er den Angeklagten ob denn das Genesenden-Bataillon für die Sache überhaupt zuständig sei. Der Angeklagte erwiderte, dass dies Dürr nichts angehe. Er machte ferner die Äusserung „C’est la guerre“ und „Gewinnen wir den Krieg, fragt keine Sau mehr danach, und verlieren wir ihn, so ist alles verloren.“ ...

Botzenhardt begab sich nach der Vernehmung zum Ortsgruppenleiter Röder und teilte diesem aufgeregt seine Befürchtung mit, dass der Franzose erschossen werde. Röder suchte daraufhin mit Botzenhardt den Angeklagten auf, um diesen von seinem Vorhaben abzubringen. Der Angeklagte erklärte:“ Der wird nicht erschossen, der wird aufgehängt.“ Nach weiterer Unterredung lachte schliesslich der Angeklagte und erklärte, dass ihn, den Angeklagten, die Sache nichts angehe und ja vorher noch ein Verfahren sein müsste, da eine Erhängung ohne Verhandlung gar nicht möglich sei. Ferner beschwichtigte er Botzenhardt, dass dieser in 2-3 Tagen wieder von ihm hören werde. Daraufhin begaben sich Röder und Botzenhardt beruhigt nach Hause.

Der Angeklagte dachte aber nicht daran, sein Vorhaben aufzuschieben, sondern wollte vollendetet Tatsachen schaffen. Er hatte schon vor oder zu Beginn der Vernehmung dem Oberscharführer Parketta, der von Beruf Schreiner war, den Befehl gegeben, einen Galgen anzufertigen und auf den Marktplatz zu bringen. Dem Hauptscharführer Dürr gab er den Befehl den Franzosen mit einer bewaffneten Person zum Marktplatz zu führen, einem anderen Unterführer befahl er, den Franzosen zu binden, zum Galgen zu schaffen und ihn aufzuhängen.

Als der Bürgermeister Sigloch von seiner Sekretärin darauf aufmerksam gemacht worden war, dass auf dem Marktplatz gegraben werde, erkundigte er sich telefonisch beim Angeklagten. Dieser sagte sein sofortiges Erscheinen auf dem Rathaus zu. Der Angeklagte begab sich auch alsbald dorthin und teilte dem Bürgermeister mit, dass er einen Galgen aufstellen lasse und um 22.30 Uhr der Franzose Bioret aufgehängt werde. Der Bürgermeister versuchte in heftiger Auseinandersetzung, den Angeklagten wenigstens zu bewegen, die Erhängung aufzuschieben, um für weitere Schritte Zeit zu gewinnen. Der Angeklagte erklärte aber lächelnd: “Der Franzose wird um 22.30 Uhr aufgehängt.“ Der Bürgermeister, der bis kurz zuvor Hauptmann bei der Wehrmacht war, was der Angeklagte wusste, hielt diesem vor, dass zuerst ein Urteil vorliegen müsse. Der Angeklagte entgegenete:“Wir können tun, was wir wollen“ und entfernte sich zum Marktplatz um der Erhängung zuzusehen. Der Franzose war aber bis zu seinem Eintreffen um 22.30 Uhr bereits von den Untergebenen des Angeklagten erhängt worden.

Am folgenden Morgen liess der Angeklagte an dem Galgen ein Schild anbringen mit der folgenden sinngemässen Aufschrift: “Dieser Ausländer wurde gehängt, weil er einen Langenauer Volksgenossen beschimpfte und bedroht hat, ihm beim Näherkommen der Amis umzubringen.“

Der Franzose wurde erst 20 Stunden nach der Erhängung auf Betreiben der erregten Einwohnerschaft und des Bürgermeisters vom Galgen genommen und beerdigt.

Soweit aus dem Gerichtsurteil von1961, das eine nüchterne Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse darstellt.

Sie sehen, es ist in den Akten und Befragungsprotokollen der Zeugen nicht viel zu erfahren über den Menschen Francis Bioret. Er war als Person für die Entscheidungsfindung des Gerichts auch unerheblich, denn es ging bei der Untersuchung einzig und alleine um die Klärung der Schuldfrage. Was also können die Aktenberge zur Erinnerung an Francis Bioret überhaupt beitragen?

Auch wenn wir nicht viel über Francis Bioret als Person erfahren können, geben uns die Akten doch die Möglichkeit nachzuvollziehen, was diesem jungen Mann wiederfahren ist. Wir bekommen einen Eindruck wie er als Ausländer und Zwangsarbeiter, behandelt wurde. Wir bekommen mit, wie er als Mensch zweiter Klasse, rechtlos und schutzlos war. Und wir können recht genau nachvollziehen was sich in den letzten Lebensstunden von Francis Bioret ereignete und was mit Ihm geschah.

So wurden während des Verhörs von Francis Bioret die SS- Männer, welche den Galgen aufbauten aus dem Langenauer Kino gerufen, wo der Film „Der weisse Traum“ gezeigt wurde. Ungefähr nach der Hälfte des Films wurde unterbrochen und die SS-Männer ausgerufen, die dann den Galgen errichteten. Vor der Hinrichtung mussten sich 20 bis 30 Portepée-Träger der SS auf dem Burghof versammeln und hinter dem Henker, dem Oberschaarführer Baumhardt und Francis Bioret bis zum Marktplatz herlaufen. Dort mussten Sie der Erhängung zusehen. Ein SS- Mann (Kuntzsch) der Zeuge der Hinrichtung wurde, beschreibt in seinem Verhör die Vorgänge nach dem Krieg als gespenstisch. Es wurde kein Wort gesprochen, kein Verlesen eines Urteils keinen Beistand durch einen Pfarrer auch Bioret blieb stumm. Ihm wurde die Schlinge umgelegt, dann musste er auf einen Schemel steigen, welcher Ihm vom Henker Baumhardt unter den Füssen weggezogen wurde. Laut dem SS-Mann war Bioret sofort tod. Der Augenzeuge sagte in seiner Befragung auch aus, er sei nach dem Krieg bereits von den französischen Behörden befragt worden. Damals sei auch die Mutter von Francis Bioret bei der Befragung zugegen gewesen. Mehrere Zeugen berichten in Ihren Aussagen nach dem Krieg, dass einige Langenauer auf dem Heimweg von der Kinovorstellung „Der weisse Traum“ am Galgen vorbei gekommen seien. Es hätten sich in dieser späten Stunde  „viele Neugierige um den Galgen“ in sehr aufgeregter Stimmung versammelt. 

Solche Zeugenbeschreibungen geben uns eine recht plastische Vorstellung davon, was damals geschah. Und eine weitere wichtige Dimension ist in den Akten enthalten, nämlich die Frage nach den Tätern.

Wir bekommen durch die Gerichtsprotokolle einen Eindruck von den Menschen, die den gewaltsamen Tod von Francis Bioret beschlossen und sein kurzes Leben auf gewaltsame Weise beendeten.

So wird beispielsweise Emil Andreas Leimeister, der wegen der Hinrichtung zu 3 ½ Jahren Gefängnis verurteilt wurde, in einigen Zeugenprotokollen als besonders fanatisch und überheblich beschrieben. Er war vor seiner Zeit als Frontsoldat auch beim „Führerschutz“ im Einsatz. Außerdem war er zeitweise Offizier bei einer SS-Einheit die nachweislich an Massakern in Minsk und Lublin beteiligt war. Leimeister wollte Langenau in den letzten Tagen des Krieges zur Verteidigung ausbauen. Insbesondere hatte er den Auftrag bekommen die Brücke bei Riedheim über die Donau gegen alliierte Luftlandetruppen zu sichern. In seiner Vernehmung zur Hinrichtung begründete er den kampflosen Rückzug aus Langenau damit, dass er eine Langenauerin nach Kriegsende heiraten und sich deshalb nicht bei der Bevölkerung unbeliebt machen wollte.

Der Henker Baumhardt konnte nach dem Krieg nicht ausfindig gemacht werden, seine SS-Personalakte ist aber vorhanden. Er war bei der Tat im selben Alter wie Francis Bioret.

Ein etwas schauriges Detail ist, dass die Leichenschau von dem KZ-Arzt und Totenkopfringträger Dr. Richard Krieger vorgenommen wurde. Laut seiner SS-Personalakte war er Lager-Arzt im KZ Mauthausen, Dachau und Ausschwitz. In seiner Aussage in der Untersuchung zur Erhängung von Bioret erwähnt er außerdem, dass er als Lagerarzt im KZ-Oranienburg war und „Operationen an Häftlingen durchführte“ und immer zur „Bewältigung unangenehmer Aufgaben herangezogen“ worden sei. In einer kurzen Recherche konnte ich herausfinden, dass Dr. Richard Krieger auch in den Konzentrationslagern Sachsenhausen, Niederhagen, Bergen-Belsen und Natzweiler zugange war. Er wurde 1954 von einem französischen Militärgericht in Abwesenheit zum Tode verurteilt, konnte aber als praktischer Arzt im Kreis Bruchsal eine unauffällige Existenz führen und verstarb 1960 im hohen Alter von 83 Jahren.

Ebenfalls angeklagt als Verantwortlicher am Tod Francis Biorets war der ehemalige Obersturmbannführer Dr. Otto Borst. Der später verurteilte Emil Leimeister behauptete er hätte den Befehl zur Erhängung Biorets von seinem Vorgesetzten Borst bekommen. Das Gericht glaubte Leimeister dies jedoch nicht.

Dr. Otto Borst, ehemaliger Ulmer Berufsschullehrer und Oberregierungsrat, war gut befreundet mit dem Gerstetter SS-General und Leiter des SS-Hauptamtes Gottlob Berger, was Borst einen kometenhaften Aufstieg in der SS bescherte. Borst war bei der SS zuletzt Befehlshaber für den geografischen Bereich Ulm Land und Heidenheim. Er residierte mit seinem SS-Tross auf Schloss Taxis bei Dischingen. Durch ein Schreiben von Graf Herbert Stuber von Caboga ist bezeugt, dass Dr. Otto Borst französische Zwangsarbeiter körperlich misshandelte und am Ende des Kriegs noch Todesurteile aussprach, unter anderem gegen Graf Herbert Stuber von Caboga selbst, dessen Frau Baroness von Caboga und der Baroness Ella Tessin wegen Hochverrats. Die angesprochenen Personen residierten auf Burg Katzenstein, waren den Nationalsozialisten gegenüber feindlich eingestellt und hatten Verbindungen zur Widerstandsbewegung. Anders als Francis Bioret überlebten die drei zu Tode Verurteilten. Es war ein Gefängniswärter, der den Mut aufbrachte gegen die Vorschriften zu verstoßen um das Richtige zu tun. Er entließ vor dem Eintreffen der alliierten Soldaten die zum Tode Verurteilten, und versteckte sich selbst bis zur Ankunft der US-amerikanischen Truppen und überlebte den Krieg.

Einen solchen Helden im kleinen hätte es auch im Fall von Francis Bioret gebraucht, jemand der all seinen Mut zusammennimmt und ein kalkuliertes Risiko eingeht. Ich denke ein Menschenleben wäre ein solches Risiko wert.

Im Talmud steht:

Wer ein Menschenleben rettet, rettet die ganze Welt, denn jeder Mensch ist wie das ganze Universum.

Wenn wir diese Lektion aus der Geschichte des Francis Bioret lernen könnten, dann hätte sich der Aufwand für die Aufarbeitung der Hinrichtung und der Einsatz für die Gedenkplatte auf dem Langenauer Marktplatz mehr als gelohnt.