Initiativkreis 8. Mai Kreis e.V. Langenau

§ 5 Mitgliedschaft


Aktives Mitglied kann jede natürliche und juristische Person werden, die die Satzung des Vereins anerkennt und bereit ist, die Ziele des Vereins ideell und finanziell zu unterstützen.

Förderndes Mitglied ohne Stimmrecht kann jede natürlich oder juristische Person werden, die lediglich einen finanziellen Beitrag zur Verwirklichung des Vereinszwecks leisten will.

Die Mitgliedschaft ist schriftlich zu beantragen. Über die Aufnahme neuer Mitglieder entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Ablehnung entscheidet auf Antrag die Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit endgültig.

Die Mitgliedschaft endet:

a) durch Tod

b) durch Austritt, der dem Vorstand schriftlich mitzuteilen ist.

c) durch Ausschluss bei Verstößen gegen den Vereinszweck; über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit auf Antrag des Vorstandes oder auf Antrag von mindestens einem Zehntel der stimmberechtigten Mitglieder.