§ 7 Der Vorstand


Der Vorstand besteht aus dem bzw. der 1. und 2. Vorsitzenden, dem bzw. der Kassierer/in und zwei Beisitzern/ Beisitzerinnen.

Er wird für die Dauer von 2 Jahren von der Mitgliederversammlung gewählt.

Zur Vertretung des Vereins sind der/die 1. oder 2. Vorsitzende und ein weiteres Vorstandsmitglied gemeinsam berechtigt.

Rechtshandlungen, die den Verein zu Ausgaben von mehr als 2000.- € verpflichten, bedürfen der Zustimmung der Mitgliedeversammlung.