§ 8 Die Mitgliederversammlung


Die Mitgliederversammlung tagt mindestens zweimal im Kalenderjahr. Sie wird durch den Vorstand unter Einhaltung einer Einladungsfrist von 2 Wochen in der Heimatrundschau (Amtsblatt der Stadt Langenau) einberufen. Dabei ist die Tagesordnung bekannt zu geben.

Beschlussfähigkeit

Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde und mindestens ein Viertel der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind.

Soweit nicht anders geregelt, bedürfen alle Beschlüsse der einfachen Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.

Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins bedürfen einer Dreiviertel-Mehrheit der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder.